Der Umfang und der Inhalt einer Bewerbung in der Schweiz ist der deutschen sehr ähnlich. Eine Besonderheit in der Schweiz ist es jedoch, dass es sich um ein Land handelt, in dem verschiedene Sprachen gesprochen werden. Je nachdem in welcher Region sich das Unternehmen befindet, bei dem man sich bewerben möchte, sollte die Bewerbung in Deutsch, Französisch oder Italienisch verfasst sein. Es sei denn, in der Stellenausschreibung wird eine bestimmte Sprache gewünscht. Den Schweizern ist es wichtig, dass man sich in ihrem Land heimisch fühlt. Wenn man nicht bereits in der Schweiz wohnt, ist es deshalb von Vorteil, die Verbundenheit mit der Schweiz in der Bewerbung zu betonen, etwa durch frühere Aufenthalte oder bestehende Kontakte, die man in der Schweiz bereits hat. Die Bewerbung verschickt man per Post oder E-Mail. Auch die online-Bewerbung wird in der Schweiz immer beliebter. Dies gilt insbesondere für große internationale Unternehmen.
Was zu den Bewerbungsunterlagen gehört
Zu den Bewerbungsunterlagen in der Schweiz gehören ein Anschreiben, ein Lebenslauf, ein Lichtbild sowie Zeugniskopien. Weitere Qualifikationsnachweise sollten nachgeschickt werden, wenn das Unternehmen es wünscht.
Das Anschreiben
Wenn man nicht bereits eine Wohnadresse in der Schweiz hat, sollte man im Anschreiben unbedingt angeben, warum man gerne in der Schweiz arbeiten möchte. Das Anschreiben sollte eine Seite nicht überschreiten.
Aufbau des Anschreibens:
- eigene Adresse
- Adresse des Arbeitgebers
- Datum
- Ansprechpartner mit Namen anreden
Inhalt:
- Wie man auf die freie Stelle aufmerksam geworden ist, und warum man sich bewirbt.
- Warum man für die Stelle geeignet ist (Qualifikationen, Arbeitserfahrungen).
- Welche zusätzlichen Qualifikationen man einbringen kann.
- Interesse an persönlichem Vorstellungsgespräch bekunden.
Der Lebenslauf
Der Lebenslauf bei einer Bewerbung in der Schweiz unterscheidet sich nur ein wenig von einem Lebenslauf einer deutschen Bewerbung. Allerdings wird der Lebenslauf nicht datiert und unterschrieben. Ansonsten sollte der Lebenslauf in tabellarischer Form und in anti-chronologischer Reihenfolge verfasst sein. Der Lebenslauf sollte nicht länger als zwei Seiten sein.
Was in den Lebenslauf gehört:
- Lichtbild (datiert und mit Namen)
- persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand)
- Ausbildung
- Berufserfahrung
- Praktika
- weitere Kenntnisse
- Referenzen
Lichtbild
Ein Lichtbild ist in der Schweiz nicht zwingend notwendig, doch manche Unternehmen fordern diese an. Die Bewerbungsfotos sind heutzutage keine Passfotos mehr sondern eher Porträts, die die Persönlichkeit des Bewerbers herausstellen sollen. Man darf also auch lächeln. Es ist zu empfehlen, die Bewerbungsfotos von einem professionellen Fotografen schießen zu lassen, auch wenn dies relativ teuer ist.
Referenzen
Im Unterschied zu Deutschland sind in der Schweiz auch Referenzen von Bedeutung, die man am Ende des Lebenslaufs anführt. Als Referenz gibt man ehemalige Arbeitgeber mit Name, Position und Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail Adresse) an. Es ist üblich, dass der mögliche Arbeitgeber in der Schweiz die als Referenz angegebenen Personen kontaktiert. Man sollte also nur Personen angeben, die nur Positives über den Bewerber zu berichten haben. Wichtig ist auch, die betreffende Person zu fragen, ob man sie als Referenz in der Bewerbung nennen darf.
Auf der Website des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) kann man alternativ auch einen online Europass-Lebenslauf erstellen, den man für Bewerbungen in Mitgliedsländern der Europäischen Union und einigen Nicht-Mitgliedsländern, wie der Schweiz, nutzen kann.
Beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung des schweizerischen Staatssekretariats für Wirtschaft erhält man viele Informationen über Bewerbungen in der Schweiz.
Anerkennung von deutschen Abschlüssen
Die Schweiz und die Mitgliedsländer der Europäischen Union erkennen Berufsabschlüsse gegenseitig an. Die Anerkennung von Studienabschlüssen und bestimmten Berufsausbildungen ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Hierfür sind verschiedene Stellen zuständig:
- Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten und ETHs-Informationsstelle für Anerkennungsfragen
Für die Anerkennung von ausländischen Universitätsabschlüssen
- Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Abteilung Berufsbildung/Anerkennung
Für die Anerkennung von Berufsabschlüssen im Gesundheitswesen
- Das Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Für die Anerkennung von medizinischen Hochschulberufen
- Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
Für die Anerkennung für Berufs- und Hochschulabschlüssen im Bereich Erziehung
Das Vorstellungsgespräch
Das Vorstellungsgespräch läuft in der Schweiz ähnlich ab wie in Deutschland. Eventuell müssen die Bewerber einen Assessment-Center durchlaufen.
Es ist von Vorteil, wenn man sich auf das Vorstellungsgespräch gut vorbereitet. Das heißt:
- Sich schon mal im Vorfeld Antworten auf mögliche Fragen überlegen
- Sich Informationen über das Unternehmen besorgen und
- Fragen überlegen, die man dem Gegenüber über das Unternehmen stellen kann
Beim Vorstellungsgespräch sollte man angemessen gekleidet sein, pünktlich erscheinen sowie die Bewerbung und weitere Unterlagen, die die eigenen Qualifikationen betreffen, dabei haben.
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