Nach Dänemark auswandern

Tipps für Auswanderer

Dänemark zählt zu den beliebtesten Auswanderungsländern der Deutschen. Das Land besitz eine wunderschöne Natur, hat viele Jobangebote, die gut bezahlt werden, ein vorbildliches Schulsystem und ein bezahlbares Immobilienangebot. Zwar hat auch Dänemark unter der Wirtschaftskrise gelitten, doch Fachkräfte werden hier noch immer händeringend gesucht.

Die Lebenshaltungskosten sind in Dänemark höher als in Deutschland. Für Lebensmittel gibt man hier im Vergleich zu Deutschland mehr aus. Dafür sind die Kosten für Kinder- und Schulbetreuung wieder günstiger als in Deutschland. In Kopenhagen sind die Lebenshaltungskosten im Vergleich zu den ländlichen Regionen Dänemarks noch einmal wesentlich höher.

Dänemark ist ein Nachbarland Deutschlands. Wer nach Dänemark auswandert und heimwehgeplagt ist, kann schnell in die alte Heimat reisen. Dies ist eventuell ein Vorteil, wenn man nach Dänemark zieht. Möchte man nach Dänemark auswandern und dort arbeiten, sollte man unbedingt die dänische Sprache beherrschen. Es ist zu empfehlen, sich bereist vor der Auswanderung Dänischkenntnisse anzueignen und dies nicht erst zu tun, wenn man sich schon im Land befindet. Zwar beherrschen viele Dänen Deutsch und Englisch, doch für einen langfristigen Aufenthalt in Dänemark ist die Beherrschung des Dänischen unabdingbar.

Für wen eignet sich Dänemark als Auswanderungsland?

In Dänemark besteht ein Mangel an Fachkräften und Akademikern. Viele dänische Firmen suchen gezielt nach Arbeitskräften aus, zum Beispiel, Deutschland oder Großbritannien. Die Gehälter sind in Dänemark höher als in Deutschland. Allerdings wird auch ein relativ hoher Steuerbetrag vom Einkommen abgezogen. Der dänische Staat unterstützt die Integration ausländischer Arbeitskräfte unter anderem, indem er kostenlose Sprachkurse anbietet. Gesucht werden in Dänemark sowohl qualifizierte Akademiker als auch Handwerker und andere spezialisierte Arbeitskräfte.

Zu den Berufsgruppen, die in Dänemark besonders Mangelware sind, gehören:

  • – Ärzte und Pflegekräfte
  • – Ingenieure
  • – Architekten
  • – Biologen und Chemiker
  • – IT-Spezialisten
  • – Handwerker, z. B. Maurer, Schlosser, Maler oder Schreiner sowie
  • – Elektriker und Installateure

Wer eine Arbeitsstelle in Dänemark sucht, kann sich an die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit wenden oder an die European Employment Services (EURES), ebenfalls über die Agentur für Arbeit. Übers Internet sind auch dänische Jobbörsen, wie www.jobnet.dk  oder www.ofir.dk erreichbar.

Voraussetzungen für ein unbegrenztes Visum

Dänemark ist Mitglied der Europäischen Union. Damit dürfen sich deutsche Staatsbürger uneingeschränkt in Dänemark aufhalten und dort arbeiten. Nach drei Monaten müssen die Zuwanderer eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese gilt für fünf Jahre und wird problemlos erteilt, wenn der Auswanderer nachweisen kann, dass er eine Arbeitsstelle hat. Das Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung erhält man bei der regionalen Staatsamtsbehörde. Hier trägt man sich in das Volksregister („Folkeregister“) ein. Wenn man in Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung ist, muss man sich beim Einwohnermeldeamt in der Wohngemeinde in Dänemark registrieren lassen. Hierzu benötigt man einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, die Aufenthaltsgenehmigung und eventuell eine Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde. Nach der Registrierung beim Einwohnermeldeamt erhält man eine CPR-Nummer und eine Krankenversicherungskarte und ist damit Mitglied der staatlichen dänischen Krankenversicherung.

Möchte man als Deutscher die dänische Staatsangehörigkeit annehmen, muss man sich mindestens sieben Jahre ununterbrochen in Dänemark aufgehalten haben. In Dänemark soll nun auch die doppelte Staatsbürgerschaft eingeführt werden. Damit kann ein Deutscher, der die dänische Staatsbürgerschaft erwirbt, die deutsche Staatsbürgerschaft behalten.

Der Umzug nach Dänemark: Worauf man alles achten muss

Auch wenn Dänemark ein Nachbarland Deutschlands ist, gibt es bei einem Umzug nach Dänemark vieles zu regeln. Denn schließlich handelt es sich um europäisches Ausland. Während sich einige Dinge von Deutschland aus vorbereiten lassen, muss man manches direkt in Dänemark vor Ort erledigen.

Was man schon in Deutschland regeln kann:

  • Papiere: Vor der Abreise nach Dänemark sollte man sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Deutschland abmelden, da man ja als Auswanderer einen neuen ersten Wohnsitz in Dänemark bezieht. Für die Einreise in Dänemark benötigt man lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Andere wichtige Dokumente, wie zum Beispiel Geburtsurkunde, Arbeitszeugnisse etc. sollte man nach Dänemark mitnehmen. Der deutsche Führerschein ist auch in Dänemark gültig. Man kann den deutschen natürlich in einen dänischen Führerschein umwandeln lassen. Dies macht man bei der zuständigen Führerscheinstelle in Dänemark.
  • Rente und Altersvorsorge: Zwischen Deutschland und Dänemark besteht ein Sozialversicherungsabkommen, welches die Anerkennung der Rentenansprüche aus dem jeweiligen anderen Land garantiert. Das dänische Rentensystem ist aus verschiedenen Bezugsmöglichkeiten aufgebaut: die Volksrente erhält jeder, der in Dänemark lebt, auch wenn er nicht gearbeitet hat. Die Höhe ergibt sich aus den eingezahlten Beträgen und der Dauer der Einzahlungen. Das ATP-System („Arbejdsmarkeds Tillægspension“), ist eine Pflichtversicherung für jeden Arbeitnehmer (freiwillig für Selbstständige) und wird mit Eintritt des Rentenalters zusätzlich zur Volksrente gezahlt. Die Zahlungen in das zusätzliche Sondersparsystem für den Ruhestand, ebenfalls eine Pflichtversicherung, ist seit einigen Jahren ausgesetzt. Daneben gibt es noch betriebliche Rentenversicherungen und private Rentenversicherungen.
  • Wenn der Hausrat mit auswandern soll: Wenn der gesamte Hausrat mit auswandern soll, ist es am bequemsten, eine Spedition zu beauftragen. Allerdings ist dies mit hohen Kosten verbunden, da bei einem Umzug ins Ausland zumeist eine extra Gebühr fällig wird. Da Dänemark EU-Mitglied ist, darf der Auswanderer seinen Hausrat in Dänemark zollfrei einführen und braucht auch keine Formulare auszufüllen, wie das in Ländern außerhalb der Europäischen Union der Fall ist.

Was in Dänemark geregelt werden muss:

  • Wohnungssuche: Der Wohnungsmarkt ist in Dänemark für Mietwohnungen, insbesondere in den ländlichen Gegenden, sehr klein. Dies hat damit zu tun, dass die meisten Dänen dort in ihrer eigenen Immobilie wohnen. Eine Wohnungssuche von Deutschland aus gestaltet sich daher als eher schwierig. Es ist zu empfehlen, sich zunächst eine Ferienwohnung zu mieten und dann in Ruhe in Dänemark nach der passenden Wohnung oder einem Haus zu suchen. Die Möglichkeiten sind denen in Deutschland ähnlich. Man kann die Anzeigen in Tageszeitungen lesen, einen Makler beauftragen oder online Immobilienportale durchstöbern, wie zum Beispiel Boligportal.dk.
  • Eine Steuerkarte in Dänemark beantragen: Wenn man in Dänemark arbeitet, braucht man eine Steuerkarte, die sogenannte e-Steuerkarte. Eine Steuerkarte erhält man problemlos bei der zuständigen Steuerbehörde der Gemeinde, in der man wohnt. Dies ist der „Skat-Center“. Die Steuerkarte ist dem Arbeitgeber vorzulegen. Tritt man eine Arbeitsstelle in Dänemark an und ist noch nicht in Besitz einer Steuerkarte, so muss der Arbeitgeber 60 Prozent des Gehaltes als Steuer abführen. Nach Erhalt der Steuerkarte wird der Betrag mit der tatsächlichen Steuer verrechnet. Die Steuerkarte besteht aus zwei Teilen: einer Haupt- und einer Nebenkarte. Die Nebenkarte ist nur nötig, wenn man einen zweiten Arbeitgeber hat.
  • Einrichtung eines Bankkontos: Ein Bankkonto richtet man bei einer Filiale der Bank ein, die man sich ausgesucht hat. Zur Eröffnung eines Bankkontos benötigt man einen Reisepass oder Personalausweis sowie einen Nachweis, dass man in Dänemark eine Wohnadresse hat. Seit 2005 gibt es in Dänemark die sogenannten „Nemkonten“. Jeder Kontoinhaber bei einer Bank ist verpflichtet, ein solches Konto zu führen. Dieses Konto dient als Lohn- und Gehaltskonto sowie als Konto für alle staatlichen Zahlungen und Abzüge, z.B. Steuern.
  • Krankenversicherung: Das Gesundheitssystem ist in Dänemark staatlich geregelt. Es gibt eine staatliche Krankenkasse, in der alle Bewohner Dänemarks versichert sind. Die meisten Behandlungen sind kostenlos. Allerdings gibt es zwei Kategorien, in denen man sich versichern kann. Die meisten Versicherten sind in der ersten Kategorie versichert. Wenn sie von einem Facharzt untersucht werden möchten, brauchen sie eine Überweisung vom Hausarzt. Versicherte in der zweiten Kategorie haben freie Arztwahl. Doch dürfen die Fachärzte bei ihnen höhere Tarife als üblich berechnen, und müssen die Patienten die Differenz selber tragen. Viele Menschen schließen zusätzlich eine private Zusatzversicherung ab, mir der sie zum Beispiel die Zahnarztkosten begleichen. Diese werden nämlich nicht von der staatlichen Krankenkasse gedeckt, außer bei Kindern bis zu einem Alter von 18 Jahren.

Ratgeber zu Auslandsjobs in Dänemark

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