Die Schweiz ist ein begehrtes Ziel für Arbeitssuchende und Auswandernde. Sie übt nicht nur wegen ihrer schönen Alpenlandschaft einen besonderen Reiz aus. Sie gilt als Steuerparadies, bietet eine gut entwickelte Infrastruktur und hat einen der höchsten Lebensstandards im Weltniveau aufzuweisen. Die Behörden arbeiten zuverlässig und die politischen Verhältnisse sind sehr stabil. Mit einem Ausländeranteil von rund 20 Prozent ist die Schweiz ein typisches Einwanderungsland.
Arbeitsmarkttrends in der Schweiz
In der Schweiz liegt die Arbeitslosenquote mit drei Prozent weit unter dem Durchschnitt anderer EU-Länder. Verlockend sind die in allen Branchen hohen Arbeitslöhne. Dafür sind allerdings die Lebenshaltungskosten wie zum Beispiel Lebensmittel entsprechend hoch. Fast jede Branche in der Schweiz verfügt über offene Stellen. Verstärkt nach Fachkräften gesucht wird in Bereichen mit dem größten Wachstum. Dazu zählen die chemische Industrie, Maschinenbau und der Dienstleistungssektor. Die Schweizer Wirtschaft sucht Arbeitskräfte in den folgenden Branchen:
- Uhrenindustrie
- Elektrotechnik/Elektronik
- Kommunikationstechnik
- Informationstechnik
- Bauwirtschaft
- KFZ-Branche
- Umwelttechnik
- Medizintechnik
Als Ingenieur*in, Techniker*in oder gewerbliche Fachkraft hat deine Bewerbung eine gute Chance. In den Touristengebieten sind je nach Saison immer Köch*innen und Fachkräfte im Restaurant gefragt. Auch in den folgenden Bereichen wird verstärkt gesucht:
- Versicherungswesen
- Gesundheit und Pflege
- Unterrichten
- Medizin (in allen Fachrichtungen)
Jobsuche in der Schweiz
Eine Genehmigung des Aufenthalts für die ersten drei Monate der Jobsuche ist nicht nötig. Du solltest jedoch, bevor du in die Schweiz einreist, bereits auf Stellensuche gehen. Dafür kannst du die Websites der Bundesagentur für Arbeit von Deutschland aus nutzen. Die Seite der schweizerischen Arbeitsverwaltung verschafft dir Zugang zum Arbeitsmarkt der Schweiz. Zahlreiche Jobbörsen erleichtern dir die Jobsuche auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Bei spezialisierten Online-Jobbörsen findest du zahlreiche Möglichkeiten zur Bewerbung:
- Jobwinner
- Jobpilot
- TOPJOBS (für Führungskräft)
- JOBSCOUT24
- Gastro-Express
Die Suche bei den Online-Jobportalen ist sehr benutzerfreundlich gestaltet. Du suchst ganz gezielt nach einem Stellentitel, einem bestimmten Arbeitsort oder einen gewünschten Unternehmen. Von hier wirst du direkt auf die entsprechenden Websites weitergeleitet. So wird eine hohe Aktualität der Stellenanzeige und eine umfassende Vermittlung von Informationen gewährleistet.
Oft helfen auch die großen Tageszeitungen bei der Jobsuche weiter. Dafür sind die „Neue Zürcher Zeitung“, der „Tages-Anzeiger“, aber auch das „Journal de Genève“ zu empfehlen. Die Unternehmen werden in der Regel direkt kontaktiert. Auf der Firmenhomepage sind ebenfalls freie Stellen zu finden.
Eine große Hilfe sind regionale Zentren zur Arbeitsvermittlung sowie öffentliche als auch private Stellen für Vermittlungen. Die Arbeitsämter der Schweiz zahlen ihren Staatsbürgern genau wie ausländischen Arbeitssuchenden eine Vermittlungshilfe. Diese kannst du problemlos beantragen.
Richtig bewerben in der Schweiz
In der Schweiz sind Bewerbungen ähnlich aufgebaut wie in Deutschland. Du benötigst einen tabellarischen Lebenslauf mit einem Foto. Dazu gehören ein einseitiges Anschreiben und Zeugniskopien. Alle anderen Unterlagen, die du noch besitzt, reichst du nur auf Anfrage ein. Das Anschreiben soll kurz und prägnant wiedergeben, weshalb du dich für diese Stelle interessierst und befähigt fühlst. Mehr Wert liegt auf der Darstellung von Merkmalen deiner Persönlichkeit als auf Schul- oder Studienabschlüssen. Daher solltest du versuchen, deine Stärken optimal herauszuarbeiten.
Es ist gut, wenn du Referenzen vorweisen kannst. In Schweizer Unternehmen ist es nicht unüblich, dass du zusätzlich ein handschriftliches Dokument einreichst. Dieses wird zur Anfertigung eines graphologischen Gutachtens benötigt.
Einige Tipps für die Anfertigung deines Bewerbungsschreibens:
- Auf ein Deckblatt solltest du bei einer Online-Bewerbung verzichten. Bei einer schriftlichen Bewerbung kannst du dagegen mit einem Deckblatt punkten.
- Das Bewerbungsschreiben enthält die nötigen Informationen und ist knapp aber interessant formuliert.
- Anforderungen des Stelleninserats sind auf jeden Fall im Bewerbungsschreiben zu thematisieren. Diese belegst du mit Qualifikationen und entsprechenden Erfahrungen im Lebenslauf.
- Die Anrede in der Bewerbung richtet sich direkt an die verantwortliche Person und sollte auf keinen Fall „Sehr geehrte Damen und Herren“ lauten.
- Nutze Formulierungen im Indikativ wie „ich kann“ und „ich bewerbe mich“. Vermeide Formulierungen im Konjunktiv wie „ich würde“ und „ich probiere“.
- Ein Satz ist nie länger als zwei Zeilen.
Einreise
Für die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz bis zu 90 Tagen genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für Mitgliedsstaaten der EU. Überschreitet die Aufenthaltsdauer 90 Tage, ist ein Visum zu beantragen. Für Personen aus EU-Ländern ist kein Visum nötig, dafür aber eine Aufenthaltsgenehmigung.
Zunächst musst du mit deinem Arbeitsvertrag und dem Nachweis eines festen Wohnsitzes bei verschiedenen Behörden vorstellig werden. Beim Migrationsamt meldest du dich an und legst deinen Arbeitsvertrag vor. Anschließend geht es zur Wohngemeinde, um eine Genehmigung für die Niederlassung zu erhalten. Nach Erledigung dieser Behördengänge erhältst du einen sogenannten Ausländerausweis. Dieser dient zur Identifizierung innerhalb der Schweiz. Es kommt auf dein Arbeitsverhältnis an: nämlich ob du eine Kurzaufenthaltsgenehmigung für drei Monate oder eine Genehmigung für den Aufenthalt eines Jahres mit der Möglichkeit zur Verlängerung bekommst.
Schweizerische Einwanderungspolitik
Von der Alpenrepublik ist der Zugang für Immigrierende zum Schweizer Arbeitsmarkt derzeit eingeschränkt. Die Zuwanderung in die Schweiz ist für EU-Bürger*innen auf mindestens ein Jahr begrenzt. Das bedeutet, dass eine fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung ein Jahr lang auf maximal 53.700 Bürger*innen aus den EU-17 sowie für die EU-8 auf maximal 2.180 Bürger*innen beschränkt wird. Diese Regelung traf die Schweiz, um die Zuwanderung „wirtschafts- und gesellschaftsverträglich“ zu steuern.
Weiterführende Links
- Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
- Schweizerisches Bundesamt für Migration