In die Vereinigten Arabischen Emirate auswandern

Tipps für Auswanderer

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) werden mehr und mehr zu einem begehrten Ziel für Auswanderer. Am attraktivsten sind die Emirate Dubai und Abu Dhabi. Abu Dhabi ist zugleich die Hauptstadt der VAE.

Die Emirate können ein enormes Wirtschaftswachstum vorweisen und bieten einen hohen Lebensstandard.

Darüber hinaus sind die VAE auch steuerlich interessant, da es dort keine direkte Einkommenssteuer gibt.

Die Gehälter sind in den VAE deutlich niedriger als in Deutschland. Dafür sind auch die Lebenshaltungskosten nicht so hoch wie in Deutschland, wenn man sich nicht gerade ein luxuriöses Leben erhofft. Lokale Produkte sind preisgünstiger als importierte Ware. Dies gilt insbesondere für Lebensmittel. Elektrogeräte sind günstiger als in Deutschland, da die Einfuhrzölle sehr niedrig sind. Dies gilt auch für Autos. Benzin ist überhaupt sehr preisgünstig. Immobilien hingegen sind vergleichsweise teuer. Für die soziale Absicherung muss man selber sorgen.

Die Amtssprache in den VAE ist Arabisch. In der Geschäftswelt wird allerdings auch häufig Englisch gesprochen. Wenn man langfristig in den VAE leben möchte, sollte man neben Englisch auch Arabisch beherrschen und bereit sein, sich mit der islamischen Kultur auseinanderzusetzen.

Frauen unterliegen keinen gesonderten Bestimmungen. Sie dürfen arbeiten, Auto fahren, sich in der Öffentlichkeit ohne Begleitung bewegen. Allerdings sollten sie sich, was die Kleidung betrifft, an die Gepflogenheiten anpassen.

Für wen eignen sich die Vereinigten Arabischen Emirate als Auswanderungsland?

Offiziell heißt es zwar, dass einheimische Arbeitnehmer in den VAE bevorzugt werden. Doch der Ausländeranteil von 80 Prozent zeigt schon, dass auch ausländische Arbeitskräfte, sowohl Männer als auch Frauen, gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt der VAE haben. Allerdings gilt dies vor allem für gut ausgebildete Fachkräfte und Akademiker. Die Arbeitswoche dauert fünf bis sechs Tage. Der Freitag und eventuell der Samstag sind die freien Tage in der Woche.

Die folgenden Berufe sind in den VAE gefragt:

  • Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger
  • Apotheker
  • Ingenieure
  • IT-Spezialisten
  • Manager
  • Mitarbeiter im Hotelerie- und Gastronomiegewerbe

Wer seinen Job verliert, muss innerhalb eines Monats eine neue Arbeitsstelle haben, sonst droht die Ausweisung. Hilfestellungen leisten unter anderem die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit sowie die European Employment Services (EURES). In den englischsprachigen Tageszeitungen, wie Gulf News und Khaleej Times, kann man unter anderem Stellenanzeigen finden.

Zu dem Thema Arbeit und Arbeitsbedingungen in den VAE gibt es auch Informationen beim Bundesverwaltungsamt in Köln-Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige.

Möchte man in den VAE ein Unternehmen gründen, sollte man sich mit der Deutsch-Emiratischen Industrie- und Handelskammer in Dubai oder Abu Dhabi in Verbindung setzen.

Voraussetzungen für ein unbegrenztes Visum

Wenn man als Deutscher in die VAE reisen möchte, benötigt man ein Visum. Als Tourist erhält man ein Besuchervisum, das 30 Tage gültig ist und noch einmal um 30 Tage verlängert werden kann. Mit diesem Besuchervisum ist es einem nicht erlaubt zu arbeiten.

Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis: Wer sich langfristig in den VAE aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis. Diese erhält man nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss man sein Schul- oder Studienabschlusszeugnis bei der Botschaft der VAE legalisieren lassen. Wenn noch weitere Familienmitglieder mit einreisen, müssen die eventuelle Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der Kinder ebenfalls legalisiert werden. Der Arbeitgeber in den VAE beantragt vor Ort die Aufenthaltsgenehmigung bei den zuständigen Behörden in den VAE. Zusätzlich muss man sich als ausländischer Arbeitnehmer einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Daneben benötigt man den Nachweis einer örtlichen Krankenversicherung, die in der Regel der Arbeitgeber abschließt (Dies gilt für Abu Dhabi).

Seit einigen Jahren benötigen Staatsangehörige der VAE sowie dort lebende Ausländer eine Identifikationskarte (ID-Karte). Diese ID-Karte benötigt man ebenfalls, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Man beantragt sie bei der „Emirates Identity Authority“. Die Aufenthaltserlaubnis wird normalerweise für drei Jahre erteilt. Man kann sie allerdings verlängern lassen.

Es ist so gut wie unmöglich, in den VAE eine unbegrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen. Dies geht nur, wenn man einen sehr einflussreichen Arbeitgeber hat, der einen aufgrund langjähriger Tätigkeit und besonderer Verdienste in dieser Sache unterstützt.

Eine Arbeitserlaubnis wird in den VAE nur bis zu einem Alter von 60 Jahren erteilt.

Für Ausländer ist es in der Regel nicht möglich, die Staatsbürgerschaft der VAE zu erwerben. Die Staatsbürgerschaft erhält man nur,  wenn man mit einem Bürger der VAE verheiratet ist und unter der Bedingung, dass man muslimischen Glaubens ist. Werden Kinder in den VAE geboren, erhalten sie die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern.

Über die Visabestimmungen informiert die Botschaft der VAE in Berlin.

Der Umzug in die Vereinigten Arabischen Emirate: Worauf man alles achten muss

Viele Dinge, die die Rechtsvorschriften und Versicherungen betreffen, laufen in den VAE sehr anders als in Deutschland. Deshalb ist eine gute Vorbereitung empfehlenswert, wenn man in die VAE auswandern möchte. Einige Dinge kann man natürlich auch erst vor Ort regeln.

Was man schon in Deutschland regeln kann:

  • Papiere:  Wer seinen Hauptwohnsitz dauerhaft in ein anderes Land verlegt, muss sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Deutschland abmelden. Für die Einreise in die VAE braucht man einen gültigen Reisepass sowie ein Visum. In den VAE besteht keine Meldepflicht. Allerdings benötigt man für einen Aufenthalt, der länger als 60 Tage dauert, eine Aufenthalts- bzw Arbeitserlaubnis (siehe oben). Bei einem Kurzaufenthalt in den VAE ist der deutsche bzw. internationale Führerschein gültig. Wer sich langfristig in den VAE aufhält, braucht einen VAE-Führerschein.
  • Rente und Altersvorsorge: Zwischen Deutschland und den VAE besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Hinzu kommt, dass es in den VAE keine gesetzliche Rentenversicherung gibt. Wer in den VAE arbeitet und aus der deutschen Rentenversicherung ausscheidet, muss privat vorsorgen. Informationen erteilt die Deutsche Rentenversicherung.
  • Wenn der Hausrat mit auswandern soll: Gebrauchsgegenstände dürfen in die VAE zollfrei eingeführt werden. Dazu gehören Möbel, Kleidung und andere Gegenstände, die den Hausrat betreffen. Allerdings muss man aufgrund der Entfernung für einen Umzug des gesamten Hausrats mit hohen Kosten rechnen. Es ist darum empfehlenswert, sich von mehreren Speditionen Angebote machen zu lassen.

Was in den Vereinigten Arabischen Emiraten geregelt werden muss:

  • Wohnungssuche: Die Wohnungssuche in den VAE läuft immer sehr kurzfristig ab. Man kann dort nicht schon Monate im Voraus nach einer Wohnung suchen. Zumeist wird erwartet, dass man sich nach einer Besichtigung sofort entscheidet. Wer also in die VAE umsiedelt, sollte sich zunächst für eine kurze Zeit etwas mieten, um dann vor Ort nach einer geeigneten Wohnung zu suchen. Preise variieren sehr stark, je nachdem wie luxuriös die Wohnung sein soll. Unter welchen Bedingungen Ausländer in den VAE Immobilieneigentum erwerben dürfen, ist genau reglementiert und in jedem Emirat unterschiedlich. Man sollte sich also vorab gut informieren. Wer eine Wohnung mieten oder eine Immobilie in den VAE erwerben möchte, sollte sich am besten an einen ortsansässigen Makler wenden.
  • Eine Steuerkarte in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragen: In den VAE gibt es keine Steuerkarten, da dort keine Einkommenssteuer erhoben wird.
  • Einrichtung eines Bankkontos: Die Eröffnung eines Bankkontos in den VAE ist mit aufwendigem Papierkram verbunden. Man benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung sowie ein „No Objection Certificate“ von Arbeitgeber, welches das Gehalt bestätigt. Zusätzlich sollte man den Mietvertrag mitnehmen, damit man seinen Wohnsitz in den VAE nachweisen kann, eine Kopie des Reisepasses und Passfotos.
    Wenn man ein Konto bei der Bank des Arbeitgebers eröffnet, bekommt man möglicherweise günstige Konditionen.
  • Krankenversicherung: Lediglich im Emirat Abu Dhabi gibt es ein gesetzliches Versicherungssystem, das für ausländische Arbeitnehmer in den VAE eine Krankenversicherung vorschreibt. Jeder, der kurzfristig oder langfristig in die VAE reist, sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die einen umfassenden Schutz biete und eine Reiserückholversicherung einschließt.
Auslandslust.de