Auszeit und Arbeitgeber

Ein gesetzlich verankerter Anspruch auf ein Sabbatical besteht nicht. Dank des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ist eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit zwar möglich, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Daher solltest du frühzeitig das Gespräch mit deinem Chef suchen.

In der freien Wirtschaft kann dir dein Arbeitgeber ein Sabbatical aus betrieblichen Gründen verweigern. Manche Großunternehmen bieten eigene Finanzierungsmodelle für auszeitwillige Arbeitnehmer. Im öffentlichen Dienst sind die Hürden prinzipiell geringer: Ein Sabbatical wirkt sich weder auf deine Gehaltseinstufung nach Lebensalter aus noch verlängert sich deine Bewährungs- oder Tätigkeitszeit. Außerdem hast du noch immer ein Anrecht auf Sonderzahlungen.

In das Gespräch mit deinem Arbeitgeber solltest du nur gut präpariert gehen: bring einige Vorschläge mit, wie deine Auszeit besonders unternehmensfreundlich gestaltet werden könnte und versuche, sie deinem Chef schmackhaft zu machen. Zum Beispiel durch die Thematisierung der Zusatzqualifikationen, die du durch deine Auslandserfahrung sammeln kannst: erweiterte Fremdsprachkenntnisse und interkulturelles Know-how. Bei einer fachlichen Fort- oder Weiterbildung ist der Mehrgewinn für das Unternehmen umso größer. Außerdem kehrst du nach der Auszeit sehr sicher erholt und mit frischen Ideen zurück. Des Weiteren kann dein Arbeitgebern durch deine Auszeit bares Geld sparen, wenn du z.B. einen unbezahlten Urlaub nimmst oder einem Lohnverzicht-Model zustimmst.

Du solltest vor dem Gespräch einen groben Zeitplan erstellen und dir Gedanken über die Abwesenheitsregelung machen. Zu klären ist, ob du nach einem bestimmten Arbeitszeitmodell arbeiten kannst. Wichtig ist zudem die Frage nach Wiedereinstiegsmöglichkeiten und eventuell auf dich zukommenden Veränderungen nach deiner Rückkehr (z.B. einen Abteilungswechsel, veränderte Arbeitsbedingen o.ä.). Weitere relevante Punkte: Kann dein Arbeitgeber dich im (zu definierenden) Notfall kontaktieren? Hast du während der Auszeit normalen Jahresurlaub? Was passiert im Krankheitsfall oder wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden muss?

Verschiedene Arbeitszeitmodelle, die eine Auszeit ermöglichen

Nur im äußersten Notfall solltest du eine Kündigung in Betracht ziehen. Falls du dich beruflich völlig umorientieren möchtest, ist sie allerdings unumgänglich. Vielleicht hast du Chancen auf eine Abfindung? Ansonsten solltest du versuchen, Arbeitszeit- oder Lohnmodelle mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Vielleicht existieren bereits entsprechende Betriebsvereinbarungen. Ansonsten muss ein eigener Vertrag aufgesetzt werden.

Lohnverzicht

Mit einem befristeten Lohnverzicht kannst du mindestens zwei Jahre in Vollzeit arbeiten, erhältst aber nur einen bestimmten Anteil deines Gehalts. Während des Sabbaticals beziehst du daher weiterhin dein Gehalt. Je nach Dauer der geplanten Auszeit variiert die Länge der Ansparphase.

Unbezahlter Urlaub

Wenn du einen unbezahlten Urlaub nimmst, verringerst du dadurch die Höhe deiner Rentenansprüche, da du in dieser Zeit kein Gehalt empfängst. Daher solltest du die Rentenversicherung mit dem Mindestbeitrag auf freiwilliger Basis fortführen. Dasselbe gilt für die Beitragszahlung der Krankenversicherung. Bei einem unbezahlten Urlaub bleibst du nur in den ersten vier Wochen sozialversichert.

Teilzeitvertrag

Mit einem Teilzeitvertrag kannst du in Absprache mit deinem Arbeitgeber über mehrere Jahre in Vollzeit arbeiten, um dann dank deiner Überstunden eine Auszeit zu nehmen. Der große Vorteil ist, dass du auch während des Sabbaticals konstante Bezüge erhältst. Lebensarbeitszeitkonten bzw. Zeitwertkonten Auf diesen Langzeitkonten werden Überstunden oder nicht genommener Urlaub als Guthaben angesammelt, das dann für eine ausgedehnte Auszeit genutzt werden kann. Das Gehalt läuft weiter und auch die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber weiter bezahlt. Deine Rentenansprüche bleiben also bestehen.

Elternzeit

In Absprache mit deinem Arbeitgeber kannst du die Elternzeit für ein Sabbatical nutzen. Bis zum dritten Geburtstag deines Kindes kannst du ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber eine Elternzeit nehmen. Paare können eine gemeinsame Elternzeit nehmen und zusammen mit dem Nachwuchs auf Reisen gehen. Dabei solltest du natürlich einer Langzeitreise mit Kleinkind gegenüber offen sein. Mit Zustimmung des Arbeitsgebers kannst du zwischen dem dritten und achten Lebensjahr deines Kindes eine bis zu zwölfmonatige Auszeit nehmen. Mit der Elternzeit bewahrst du deinen Job, dein Einkommen und deinen Versicherungsstatus sowie deine Rentenansprüche. Während der Elternzeit darfst du dich problemlos weiterbilden.

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