In die Schweiz auswandern

Tipps für Auswanderer

Die Schweiz gilt als die Nummer eins der Länder für Auswanderer. Das Land ist landschaftlich sehr ansprechend, hat aber vor allem den Status eines Steuerparadieses. Sowohl die Mehrwertsteuer als auch die Einkommenssteuer sind in der Schweiz sehr niedrig. Die Gehälter sind dort höher als in Deutschland. Dafür muss man allerdings mit höheren Lebenshaltungskosten rechnen.

Wer in die Schweiz auswandert, geht in Bezug auf Lebensweise und Kultur ein geringeres Risiko ein, als in vielen anderen Ländern. Da in der Schweiz auch Deutsch gesprochen wird, steht das Land den Deutschen allein sprachlich schon viel näher als so manch anderes Auswanderungsland. Zudem grenzt die Schweiz an Deutschland, was ein mögliches Heimweh erträglicher macht, als wenn sich das Land am anderen Ende der Welt befände.

In der Schweiz gibt es vier Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Je nachdem in welchem Kanton man sesshaft werden möchte, sollte man die dort gesprochene Amtssprache beherrschen. Als Deutscher ist es von Vorteil, neben Deutsch zumindest auch Französisch oder Italienisch zu sprechen.

Für wen eignet sich die Schweiz als Auswanderungsland?

Die Schweiz ist ein Einwanderungsland mit ca. 20 Prozent Ausländeranteil. Das Land hat also schon viel Erfahrung damit, Ausländer in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Etwa 3/4 des Arbeitsmarktes besteht aus lediglich drei Sektoren:

  • – dem Maschinenbau
  • – der chemischen Industrie und
  • – dem Dienstleistungssektor.

Daneben werden Arbeitskräfte gesucht aus den Bereichen:

  • Medizin und Pflege
  • Technik und Ingenieurwesen
  • Lehrer
  • Mitarbeiter im Gastronomiegewerbe (vor allem in den Tourismushochburgen)

Informationen über offene Stellen erhält man unter anderem bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der schweizerischen Arbeitsverwaltung.

Voraussetzungen für ein unbegrenztes Visum

Wer in die Schweiz auswandert, muss sich innerhalb von acht Tagen bei der Wohngemeinde melden. Hierfür braucht man einen gültigen Pass, die Geburtsurkunde, den Nachweis einer Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse, ein Passfoto sowie den Nachweis einer Erwerbstätigkeit.

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union. Als EU-Bürger haben Deutsche allerdings die volle Personenfreizügigkeit in der Schweiz. Ihnen stehen damit die gleichen Rechte zu wie schweizerischen Arbeitnehmern. Für die Einreise in die Schweiz genügt ein Reisepass oder ein Personalausweis. Mit der Einreise erhält man eine Aufenthaltsgenehmigung von sechs Monaten. Danach muss man sich beim zuständigen Arbeitsamt melden und einen Arbeitsvertrag vorweisen oder Nachweise einer selbstständigen Tätigkeit erbringen, die die Lebenshaltungskosten deckt. Man erhält dann eine Aufenthaltsbewilligung. Für EU-Bürger gibt es vier verschiedene Formen der Aufenthaltsbewilligung:

  • Bewilligung B ist eine Aufenthaltsbewilligung, die man erhält, wenn man einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr vorweisen kann. Die Aufenthaltsbewilligung ist fünf Jahre gültig.
  • Bewilligung C erhält man, wenn man uneingeschränkt fünf Jahre seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte und dort weiterhin arbeitet. Diese Aufenthaltsbewilligung ist uneingeschränkt.
  • Bewilligung G gilt für Grenzgänger, die in Grenznähe in einem anderen Land leben, aber in der Schweiz arbeiten.
  • Bewilligung L ist für eine befristete Zeit gültig, zum Beispiel wenn der Arbeitsvertrag nur für ein paar Monate gilt.

Weitere Informationen erhält man bei der Schweizerischen Botschaft in Berlin oder den Konsulaten. Die Schweizer Staatsbürgerschaft kann man beantragen, wenn man mindestens zwölf Jahre in der Schweiz gelebt hat. Davon muss man mindestens drei der fünf Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht haben. Wenn man schon als Kind zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, wird die entsprechende Zeit doppelt gerechnet.

Der Umzug in die Schweiz: Worauf man alles achten muss

Jeder Umzug will gut geplant sein. Wenn man in ein anderes Land auswandert, gibt es umso mehr zu regeln. Einiges kann man schon vorab von Deutschland aus tun, anderes wiederum muss direkt in der Schweiz in die Wege geleitet werden.

Was man schon in Deutschland regeln kann:

  • Papiere: Wer sich dauerhaft in der Schweiz niederlassen möchte, sollte sich zunächst beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Deutschland abmelden. Für die Einreise in die Schweiz benötigt man lediglich einen Personalausweis oder einen Reisepass. Der deutsche Führerschein ist die ersten zwölf Monate in der Schweiz gültig. Danach muss man einen schweizerischen Führerschein beantragen. Dies macht man beim zuständigen Straßenverkehrsamt.
  •  Rente und Altersvorsorge:  Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Rentenansprüche anerkannt werden. Weitere Informationen erteilt die Deutsche Rentenversicherung. Die Altersvorsorge in der Schweiz ist aus drei Säulen aufgebaut. Die erste Säule ist die staatliche Rentenversicherung, in die alle Arbeitnehmer von ihrem Lohn einzahlen. Die staatliche Rente reicht jedoch nur aus, um die grundlegendsten Lebenshaltungskosten zu decken. Die zweite Säule ist die Pensionskasse. Alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen von mindestens ca. 21.000 Schweizer Franken im Jahr, müssen Mitglied einer Pensionskasse sein. Diese soll gewährleisten, dass die Schweizer auch im Rentenalter ihren Lebensstil aufrecht erhalten können. Die dritte Säule ist die private Rentenversicherung. Diese ist vor allem beliebt, da man ihre Beiträge von der Steuer absetzen kann.
  • Wenn der Hausrat mit auswandern soll: Voraussetzung für eine zollfreie Einfuhr von Hausratsgegenständen, Autos etc. ist der Nachweis einer Wohnsitzverlegung in die Schweiz. Hierzu muss man entweder eine Abmeldebestätigung aus Deutschland, einen Arbeitsvertrag in der Schweiz oder eine Wohnanschrift in der Schweiz nachweisen können. Zusätzlich ist ein Antragsformular über das Übersiedlungsgut auszufüllen. Nähere Informationen erhält man bei der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Was in der Schweiz geregelt werden muss:

  • Wohnungssuche: Wer in der Schweiz eine Wohnung oder ein Haus sucht, muss einen langen Atem haben. Zwar gibt es in der Schweiz genügend Wohnraum, doch sind die freien Wohnungen, insbesondere in den großen Städten, rar und häufig sehr teuer. Wer sich außerhalb der Ballungszentren Wohnraum sucht, findet dort wahrscheinlich schneller das Passende zu einem bezahlbaren Preis. Die Infrastruktur ist in der Schweiz sehr gut. Die Städte sind auch von entlegeneren Gebieten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Ähnlich wie in Deutschland findet man Wohnungsanzeigen in der Schweiz in den Tageszeitungen. Hierbei sollte man nicht nur die großen überregionalen Zeitungen sondern auch die kleinen Lokalzeitungen berücksichtigen. Zumeist gibt es an einem bestimmten Tag in der Woche Wohnungsanzeigen in den Tageszeitungen. Darüber hinaus verfügen viele Gemeinden in der Schweiz über Listen, in denen die freistehenden Häuser oder Wohnungen ihrer Gemeinde verzeichnet sind. Daneben gibt es Immobilienverwaltungen, die häufig große Immobilienobjekte verwalten. Natürlich kann man auch einen Makler zu Rate ziehen oder im Internet stöbern, zum Beispiel bei homgate.ch oder bei anzeiger.ch.

  •  Steuern zahlen in der Schweiz: Den Arbeitnehmern in der Schweiz wird die Einkommenssteuer nicht, wie in Deutschland, direkt vom Lohn abgezogen. Die Schweizer zahlen ihre Steuern lediglich einmal im Jahr (mit Möglichkeit der Ratenzahlung), wenn sie ihre Steuererklärung gemacht haben. Ausländische Steuerpflichtige zahlen ihre Steuern jeden Monat als Anteil ihres Lohnes, bis sie die Aufenthaltsbewilligung C erhalten haben. Danach werden sie bei der Einkommenssteuer wie Schweizer behandelt.
  • Einrichtung eines Bankkontos: Die Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz ist eigentlich kein Problem. Hierfür muss man noch nicht einmal persönlich bei der Bank vorstellig werden. Bei vielen Banken kann man online ein Konto eröffnen. Dies geht allerdings nur mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Krankenversicherung: Jeder Bewohner der Schweiz ist verpflichtet, krankenversichert zu sein. Die Krankenversicherung sollte innerhalb von drei Monaten nach Ankunft in der Schweiz abgeschlossen werden. Dabei hat der Versicherungsnehmer die freie Wahl, bei welcher Krankenversicherung er Mitglied werden möchte. Im Gegensatz zu Deutschland, wo sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für die Krankenversicherung teilen, müssen in der Schweiz die Arbeitnehmer die Kosten für die Grundversicherung der Krankenkasse selber tragen. Alle Krankenkassen sind verpflichtet, die gleichen Leistungen anzubieten. Allerdings sind die Mitgliedsbeiträge unterschiedlich hoch. Daneben gibt es die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abzuschließen, die einen größeren Leistungsrahmen als die Grundsicherung anbieten.

Büchertipps zum Auswandern in die Schweiz

Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2
Bestseller Nr. 3

Hinweis: Aktualisierung am 1.03.2024 über Amazon Product Advertising API. Daten und Preise können sich ggf. geändert haben. Über das Amazon.de Partnerprogramm verdienen wir Provisionen für qualifizierte Käufe.

Auslandslust.de