Nach Schweden auswandern

Die skandinavischen Länder sind für viele Deutsche beliebte Auswanderungsländer. Auch Schweden gehört dazu. Die meisten Deutschen wandern nicht nach Schweden aus, da sie den Sommer dort so lieben. Denn dieser ist nur kurz. Sie schätzen vor allem den hohen Lebensstandard in Schweden. Junge Familien, die nach Schweden auswandern, hoffen darauf, dass sie aufgrund des guten Angebots an Kinder- und Schulbetreuung, Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen können als in Deutschland. Doch natürlich hat Schweden mit seinen Seen, Flüssen und großen Nadelwäldern auch landschaftlich viel zu bieten. Wer die englische Sprache beherrscht, kann sich in Schweden im Alltag gut zurechtfinden, denn die meisten Schweden sprechen Englisch. Wer sich jedoch langfristig in Schweden beruflich und privat festigen möchte, sollte Schwedisch in Wort und Schrift beherrschen.

Für wen eignet sich Schweden als Auswanderungsland?

Bestimmte Berufsgruppen haben gute Chancen auf dem schwedischen Arbeitsmarkt. Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium vorweisen kann, hat bessere Möglichkeiten in Schweden eine Arbeit zu finden als ungelernte Arbeiter. Es gibt einige Betriebe, die sich schon darauf eingestellt haben, ausländische Arbeitskräfte anzunehmen. So können die Arbeitskräfte aus dem Ausland zum Teil Sprachkurse besuchen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden. Daneben gibt es auch spezielle Sprachkurse für Einwanderer („Sfi-svenska för invandrare“), die vom schwedischen Staat kostenlos angeboten werden.

Zu den Berufen, die in Schweden besonders gesucht werden, gehören:

  • Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger
  • Zahnärzte
  • Psychologen
  • Hebammen
  • Lehrer
  • Mechaniker und Elektriker
  • Handwerker, z.B. Dachdecker, Maler, Fliesenleger
  • Informatiker

Die Schwedische Botschaft versucht gezielt, Menschen aus den gesuchten Berufsgruppen für ihr Land anzuwerben. Bei der Schwedischen Botschaft in Berlin und bei den Konsulaten kann man weitere Informationen bekommen.

Voraussetzungen für ein unbegrenztes Visum

Schweden ist Mitglied der Europäischen Union. EU-Bürger brauchen in Schweden deshalb keine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung mehr, um dort leben und arbeiten zu dürfen. In den ersten drei Monaten kann man sich frei in Schweden aufhalten. Danach muss man sich beim schwedischen Einwanderungsamt („Migrationsverket“) das Aufenthaltsrecht bestätigen lassen. Man erhält dann eine Aufenthaltsrechtskarte. Damit der Einwanderer dem schwedischen Staat nicht auf der Tasche liegt, ist das Aufenthaltsrecht in Schweden an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss der Einwanderer nachweisen können, dass er in Schweden selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Folgende Nachweise werden akzeptiert:

  • ein Arbeitsvertrag bei einem schwedischen Unternehmen
  • ein eigener Betrieb, der für den Lebensunterhalt des Einwanderers sorgt
  • ausreichend Kapitalrücklagen, mit denen man den Lebensunterhalt bestreiten kann oder
  • als Partner eines Einwanderers mit Aufenthaltsrecht oder als Elternteil eines Kindes unter 21 Jahren mit Aufenthaltsrecht

Wer in Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung ist und sich fünf Jahre am Stück in Schweden aufgehalten hat, kann beim schwedischen Einwanderungsamt die schwedische Staatsbürgerschaft beantragen. In Schweden gibt es die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. Wer also die schwedische Staatsbürgerschaft annimmt, darf auch die deutsche behalten.

Der Umzug nach Schweden: Worauf man alles achten muss

Wer auswandert, hat bereits im Vorfeld viele Dinge zu regeln. Manches kann man schon von Deutschland aus erledigen. Anderes wiederum ist erst vor Ort in Schweden möglich.

Was man schon in Deutschland regeln kann:

  • Papiere: Bei einem Umzug nach Schweden sollte man sich zunächst beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Deutschland abmelden. Für die Einreise nach Schweden benötigt man gültige Ausweispapiere, einen Reisepass oder einen Personalausweis. Der deutsche Führerschein ist auch in Schweden gültig. Dies gilt für Touristen wie für Auswanderer. Natürlich kann man seinen deutschen Führerschein auch in einen schwedischen umwandeln lassen. Dies macht man bei der schwedischen Transportbehörde („Transport Styrelsen“).
  • Rente und Altersvorsorge: Deutschland und Schweden haben ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Damit bleiben auch die deutschen Rentenansprüche bei einer Auswanderung in Schweden erhalten. Sollte der Auswanderer doch wieder nach Deutschland zurückkehren, hat er ebenso Anspruch auf die in Schweden erarbeiteten Rentenansprüche. Weitere Informationen hierzu erteilt die Deutsche Rentenversicherung. In Schweden gilt bei der Rente das Prinzip der Gleichbehandlung. Es gibt eine staatliche Einheitsrente, die bei etwa 50 Prozent des letzten Einkommens liegt. Hat man jedoch sehr gut verdient, so kann die tatsächliche Rente auch weit darunter ausfallen. Manche Arbeitgeber bieten ihren Angestellten die Möglichkeit einer betrieblichen Zusatzrente an. Natürlich kann man auch privat eine Zusatzrente abschließen. Aufgrund der niedrigen Rentenansprüche in Schweden ist eine Zusatzrente auf jeden Fall zu empfehlen.
  • Wenn der Hausrat mit auswandern soll: Wer einen größeren Hausrat aus Deutschland mit nach Schweden nehmen möchte, sollte ein erfahrenes Umzugsunternehmen damit beauftragen. Über die Einfuhrbestimmungen informiert das Schwedische Zollamt („Tullverket“).

Was in Schweden geregelt werden muss:

  • Wohnungssuche: In Schweden ist es eher üblich, Wohnungen oder Häuser zu kaufen als zu mieten. Dies gilt vor allem für Stockholm und die Einzugsgebiete der Stadt. Der Mietmarkt ist aus diesem Grund auch eher klein. Da die meisten Auswanderer ihren ersten Wohnsitz in Schweden aus dem Ausland suchen, gestaltet sich die Suche noch schwieriger. Hier empfiehlt es sich, die Hilfe eines Maklers in Anspruch zu nehmen. Ansonsten gibt es natürlich Websites, die man nach einem geeigneten Wohnraum durchstöbern kann. Dazu gehören: bovision.se oder bostaddirekt.com.
  • Beantragung einer Steuerkarte: Alle Bewohner Schwedens, die länger als ein Jahr in Schweden leben und eine Aufenthaltsgenehmigung haben, sollten in Besitz einer Personennummer („Personnummer“) sein. Die Personennummer ist eine Art Identifikationsnummer. Ihre Angabe wird auf vielen Formularen verlangt. Über die Personennummer zahlt man Steuern, schließt Versicherungen ab oder eröffnet zum Beispiel ein Bankkonto. Die Personennummer beantragt man, nachdem man vom schwedischen Einwanderungsamt die Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat. Die Beantragung der Personennummer erfolgt beim Steueramt („Skatteverket“). Dort trägt man sich in das zentrale Melderegister („Folkbokföring“) ein. Beim Steueramt erhält man dann auch die Identitäts-Karte, auf die die Personennummer gespeichert ist und die man überall vorzeigen kann.
  • Einrichtung eines Bankkontos: Um in Schweden ein Konto eröffnen zu können, sollte man bereits in Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung und einer Personennummer sein. Sonst gestaltet sich die Kontoeröffnung eher schwierig. Es gibt zwar auch Banken, bei denen man ein Konto ohne Personennummer eröffnen kann, doch sollte man sich darauf nicht verlassen. Wer bereits einen Arbeitsvertrag bei einem schwedischen Unternehmen unterschrieben hat, kann auch diesen bei der Bank vorzeigen.
  • Krankenversicherung: In Schweden ist das Gesundheitssystem staatlich geregelt. Jeder Bewohner Schwedens ist automatisch bei der staatlichen Krankenversicherung versichert. Die Finanzierung läuft über die Einkommenssteuer und wird von den Provinziallandtagen geregelt. Allerdings müssen die Versicherten bei Arztbesuchen eine Gebühr bezahlen und bei Behandlungen einen eigenen Beitrag leisten. Wie auch in Deutschland gibt es in Schweden die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abzuschließen, um die Eigenleistung möglichst gering zu halten. In den letzten Jahren schließen viele Schweden eine in Schweden eher unübliche private Krankenversicherung ab, um die langen Wartezeiten auf einen Termin beim Arzt zu umgehen.

Ratgeber zu Auslandsjobs in Schweden

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