Die wichtigsten Dokumente rund um die WG-Wohnung im Ausland

Wer sich für einen Aufenthalt im Ausland entscheidet – egal ob für ein Studiensemester, ein Praktikum oder im Rahmen einer Arbeitstätigkeit – muss sich Gedanken über eine Wohnung machen. Je nach Aufenthaltsdauer kommen dafür verschiedene Möglichkeiten in Frage. Wird ein Zimmer oder Appartement gemietet, gelten im Ausland oft etwas andere Regelungen.

Für viele ist ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) häufig eine gute Möglichkeit, für den Auslandsaufenthalt eine bezahlbare Unterkunft zu finden. Vor allem in Großstädten ist der verfügbare Wohnraum knapp. Ein WG-Zimmer findet sich zudem oft leichter als eine eigene Wohnung und man ist als Mieter nicht allein.

Große Wohnungen sind im Verhältnis zudem günstiger als kleine. Dazu kommt, dass sich die laufenden Kosten wie Betriebs-, Strom- und Heizkosten mit den anderen WG-Bewohnern teilen lassen. Das entlastet das Budget. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit der Frage, welche Dokumente beim Mieten eines WG-Zimmers unverzichtbar sind.

Wir klären unter anderem,

  • wie der Mietvertrag beschaffen sein sollte,
  • welche Dokumente bei der Vertragsunterzeichnung vorliegen sollten,
  • wie sich der WG-Alltag entspannt organisieren lässt,
  • wieso ein Wohnungsübergabeprotokoll beim Einzug und beim Auszug sinnvoll ist und
  • auf welche Versicherungen man auch im Ausland nicht verzichten sollte.

Wichtige Details beim Anmieten eines WG-Zimmers im Ausland

Für viele ist es ein Traum: endlich einmal ein anderes Land kennenlernen und längere Zeit, als nur für den Urlaub dort zu verbringen. Allerdings gibt es im Ausland oft abweichende Formalitäten und bestimmte Besonderheiten, wenn es um das Mieten einer Wohnung geht.

Der Mietvertrag

Je nachdem, um welches Land es sich handelt, kann es ganz verschiedene Regelungen und Gepflogenheiten geben. Ein schriftlicher Mietvertrag ist allerdings auch für kürzere Zeiten sinnvoll und schafft eine gewisse Sicherheit. In jedem Fall empfiehlt es sich, den ausländischen Wohnungsmarkt genau unter die Lupe zu nehmen, sich über ortsübliche Mieten zu informieren und sich vorab typische Standard-Mietverträge anzusehen.

In der Regel sind die üblichen Standard-Formulare für Mietverträge nicht auf Wohngemeinschaften ausgerichtet. WGs sind Arrangements auf Zeit. Die Bewohner können häufiger wechseln, neue ziehen ein. Sinnvoll ist daher ein Mietvertrag, der Bewohnerwechsel unkompliziert möglich macht.

Folgende Varianten sind gängig:

  • Es gibt einen Hauptmieter, der die übrigen Zimmer an die WG-Bewohner untervermietet.
  • Jedes WG-Mitglied der Wohngemeinschaft ist ein Hauptmieter.
  • Die WG-Mitglieder bilden eine Gesellschaft, die als Mieter auftritt.
  • Jedes WG-Mitglied schließt einen Einzelvertrag mit dem Vermieter.

Achtung: Auch Vermieter können wechseln! Eventuell verkauft der jetzige Hauseigentümer in den nächsten Jahren seine Immobilie. Wird das nicht im Mietvertrag berücksichtigt, endet dies schlimmstenfalls in einem Rechtsstreit. Aus diesem Grund sollte der Vertrag auf die Lebenssituation in einer WG angepasst sein.

Das heißt, der Vermieter sollte sich damit einverstanden erklären, dass Bewohner kommen und gehen, ohne dass er jedes Mal im Vorfeld sein Einverständnis geben muss. Über den Auszug eines WG-Mitglieds beziehungsweise den Bewohnerwechsel sollte er allerdings zeitnah informiert werden.

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Meldebestätigung

In Deutschland sind Mieter dazu verpflichtet, bei der Anmeldung im Einwohneramt ihren Personalausweis und eine zusätzliche Bescheinigung des Vermieters einzureichen. Diese sogenannte „Wohnungsgeberbescheinigung“ (auch Vermietermeldebescheinigung) dient als Beweis dafür, dass die angegebene Adresse korrekt ist.

Auch im Ausland gibt es ab einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten oft eine solche Pflicht. Allerdings ist dazu in der Regel keine Bestätigung des Mieters notwendig. Welche Dokumente im Einzelnen vorgelegt werden müssen, um sich beim Amt anzumelden, hängt unter anderem auch von der Art des Aufenthalts, bzw. der ausgeübten Tätigkeit dort ab. 

Bonitätsnachweis

Auch im Ausland können Vermieter einen Bonitätsnachweis vor dem Einzug oder dem Unterzeichnen des Mietvertrags verlangen. Manche möchten einen Gehaltsnachweis sehen oder bestehen bei Studierenden und Auszubildenden auf eine Bürgschaft der Eltern.

In Deutschland wird als Nachweis auch häufig eine Schufa-Auskunft gefordert. Hierzulande gehört die Schufa Holding AG zu den bekanntesten Dienstleistern unter den Auskunfteien. Über das Unternehmen kursieren viele Gerüchte und nur wenige wissen, was alles zu ihrem Leistungsumfang gehört.

Obwohl die Schufa nur Auskünfte über Privatpersonen in Deutschland sammelt, genießt die Bonitätsauskunft auch im Ausland ein gewisses Ansehen. Kennt der künftige Vermieter das System, könnte auch hier eine Schufa-Auskunft als Bonitätsnachweis akzeptiert werden. Der Wunsch sich abzusichern ist verständlich: Die Vermieter möchten sichergehen, dass die Miete pünktlich eintrifft.

Mietkaution

Beim Einzug in eine neue Wohnung verlangt der Vermieter in der Regel eine Mietkaution als Sicherheit. In Deutschland sind bis zu drei Netto-Kaltmieten zulässig. Im Ausland kann dies etwas anders gestaltet sein.  

Hier ist große Vorsicht geboten, denn nicht immer gibt es in anderen Ländern die Option, dies über ein Mietkautionskonto abzuwickeln. In jedem Fall, sollte nicht blindlings vorab Geld überwiesen werden, ohne den Empfänger genauer zu prüfen. Eine Besichtigung vor Ort ist die beste Möglichkeit sich zu vergewissern, dass es das Mietobjekt überhaupt gibt. Ansonsten sollten vor einer Überweisung die Kontoangaben überprüft werden. In einigen Fällen lassen sich so durch eine Vorabrecherche Betrüger entlarven.

Nach Rücksprache kann dennoch oft auch im Ausland ein Sparbuch für das Hinterlegen der Mietkaution eröffnet werden. Der Mieter richtet das Mietkautionskonto selbst ein. Das Sparbuch dazu übergibt er als Mietsicherheit dem Vermieter. Nach dem Ende des Mietverhältnisses prüft der Vermieter, ob er noch Ansprüche an den Mieter hat. Diese verrechnet er mit der Mietkaution.

Dazu gehören:

  • Mietrückstände
  • Schönheitsreparaturen (oder Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen), falls der Mieter laut Mietvertrag dafür zuständig ist
  • Schadensersatz für Beschädigungen der Wohnung
  • Nachzahlung von Betriebskosten

Vermietern wird vor der Rückzahlung meist eine Prüfungsfrist eingeräumt. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Vermieter allerdings nicht die komplette Summe einbehalten, sondern nur so viel, wie an Kosten, zum Beispiel für eine Nachzahlung von Betriebskosten, zu erwarten ist.

Bestehen keine Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter, ist er dazu verpflichtet, die Mietkaution inklusive Zinsen auszuzahlen.

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Wichtige Dokumente zur WG-Organisation

Um den WG-Alltag zu erleichtern, sollte bei den Dokumenten Ordnung herrschen. Neben den typischen Versorgungsverträgen für Strom, Wasser oder Gas sind auch die Bereiche Internet, Telefon, Versicherungen, Garantiekarten und Gebrauchsanleitungen wichtig.

Versorgungsverträge

Versorgungsleistungen wie der Wasseranschluss oder die Heizung werden in manchen Fällen über den Vermieter abgewickelt, der dazu selbst Verträge mit entsprechenden Anbietern schließt. Dies ist jedoch nicht immer der Fall – vor allem beim Strom sind die Mieter in der Regel selbst verantwortlich – ähnlich wie in Deutschland.

In einer bestehenden WG sind dazu meist bereits Verträge vorhanden. Wichtig ist in jedem Fall, die Dokumente stets für alle zugänglich aufzubewahren und die Bezahlung der regelmäßigen Beiträge untereinander zu regeln.

Internet (WLAN) und Telefon

Jede Wohngemeinschaft braucht zudem einen zuverlässigen Internetzugang und einen Telefonanschluss. Hier bieten sich auch im Ausland Flatrates an: Der Gesamtbetrag wird durch die Anzahl der WG-Bewohner geteilt. Um sicherzustellen, dass genug Bandbreite vorhanden ist, sollte die schnellstmögliche Internetverbindung gewählt werden. Das vermeidet Streitigkeiten.

In der Regel schließt ein WG-Mitglied den Vertrag mit dem Internet- und Telefon-Anbieter ab. Die anderen beteiligen sich an den Kosten. Bevor die Wahl auf einen Anbieter fällt, sollte sichergestellt sein, dass dieser die Drittnutzung explizit erlaubt.

Die gute Nachricht: Die Kosten für Internet und Telefon sind in Deutschland vergleichsweise hoch. In zahlreichen Ländern fallen die Ausgaben dafür somit niedriger aus als hierzulande.

Mögliche Probleme bei gemeinsamer WLAN-Nutzung

Der Anschlussinhaber haftet, falls es zu einem Rechtsverstoß kommt. Das gilt auch für in einer WG geteilte Anschlüsse. Der WLAN-Zugang sollte mit einem Passwort gesichert sein, um eine unerwünschte Fremdnutzung auszuschließen. WG-Mitbewohner bekommen nur Zugriff, wenn sie über das Passwort verfügen.

Sämtliche Anschlussnutzer sollten in Anwesenheit von Zeugen darüber informiert werden, dass sie keine Rechtsverstöße begehen dürfen. Im Idealfall lässt sich der Anschlusseigentümer dies schriftlich von seinen Mitbewohnern bestätigen. Damit ist er auf der sicheren Seite, falls ein WG-Mitglied trotzdem einen Urheberrechtsverstoß begeht und sich beispielsweise illegal Filme herunterlädt.

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Versicherungsverträge

Welche Versicherungen sind für eine Wohngemeinschaft sinnvoll? Kurz gesagt: Abgesichert werden sollte, was finanziell die Existenz bedrohen könnte – das gilt auch für eine begrenzte Aufenthaltsdauer im Ausland. Studierende sind im Schadensfall auch dann häufig über die Versicherungen ihrer Eltern geschützt. Bevor eine eigene Versicherung abgeschlossen wird, sollte zunächst der Vertrag der Eltern geprüft werden.

Wer arbeitstätig ist – etwa als Expat – sollte für zusätzlichen Schutz sorgen und gegebenenfalls prüfen, was durch eine Auslandsreiseversicherung abgedeckt wird. Sinnvoll sind dann oft zusätzlich eine Privathaftpflichtversicherung sowie eine Hausratversicherung, die auch im Ausland greifen: 

Private Haftpflichtversicherung

Zu den unverzichtbaren Versicherungen gehört die private Haftpflichtversicherung, deshalb wird diese hier umfassender behandelt. Zwar sind nur wenige deutsche Versicherungsverträge in diesem Bereich ausschließlich auf das Inland beschränkt, allerdings greifen sie häufig nur für eine begrenzte Aufenthaltsdauer in anderen Ländern. Deutliche Unterschiede gibt es hier zudem zwischen EU- und nicht EU-Staaten.

Viele private Haftpflichtversicherungen bieten auch im Ausland Schutz für einen Aufenthalt bis zu 36 Monaten oder sogar länger. Wichtig ist es, dies herauszufinden und bei einer Nichtabdeckung für eine zusätzliche Absicherung zu sorgen.

Bei vielen Versicherungsanbietern ist es zudem möglich, die komplette WG für einen verhältnismäßig geringen Jahresbeitrag zu versichern. Gegebenenfalls gibt es also beim Einzug in eine bestehende WG bereits einen ausreichenden Schutz.

Ein gemeinsamer Vertrag ist zudem meist günstiger als viele Einzelverträge. Allerdings ist zu beachten, dass Sachschäden unter Mitversicherten in der Regel nicht abgedeckt sind: Schüttet ein Mitbewohner einen Becher Kaffee über den Laptop des anderen WG-Mitbewohners, muss er für den verursachten Schaden selbst aufkommen, wenn sie in einem gemeinsamen Vertrag versichert sind.

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Hausratversicherung

Mit einer Hausratversicherung schützen Versicherte ihr Eigentum. Dazu gehören Möbel, elektrische Geräte, Kleidung und Wertgegenstände wie Schmuck. Darüber hinaus reguliert die Hausratversicherung Schäden, die durch Brand, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Leitungswasserschäden entstehen.

Wer im Ausland in eine WG zieht sollte allerdings sorgfältig abwägen, ob sich der Abschluss einer Hausratversicherung lohnt. In manchen Fällen sind die Zimmer dann eher einfach eingerichtet oder bereits möbliert.

Für Berufstätige oder Senioren, die in einer WG leben, ist der Abschluss einer Hausratversicherung sinnvoll. Es ist möglich, nur das eigene Zimmer zu versichern und die gemeinsam genutzten Bereiche (Küche, Bad, Wohnzimmer) auszuklammern. Es gibt aber auch Versicherungsanbieter, die nicht nur das Hab und Gut des Versicherungsnehmers schützen, sondern auch das seiner Mitbewohner. Eine Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass ihre Namen im Versicherungsvertrag erfasst sind.

Über die sogenannte Außenversicherung kann Hausrat auch über einen deutschen Versicherungsvertrag abgesichert sein, wobei sich die Möbel und Gegenstände dann meist nur vorübergehend in der Wohnung im Ausland befinden dürfen (hier sollte ebenfalls der maximal mögliche Zeitraum geprüft werden). Zudem gilt der Schutz oft nur für Hausrat, der vorher auch in Deutschland vorhanden war. Zu beachten sind zudem gesonderte Entschädigungsgrenzen.

Garantien und Gebrauchsanleitungen bei Anschaffungen

In einer WG werden Anschaffungen oft gemeinsam getätigt – in anderen Ländern genauso wie in Deutschland. Darunter fallen zum Beispiel das Sofa, die Waschmaschine und der Kaffeevollautomat. Oft steht dafür eigens eine WG-Kasse zur Verfügung. Wie die Aufteilung und regelmäßige Einzahlungen geregelt werden, kann ganz unterschiedlich aussehen.

Es ist zudem ratsam, die Garantiekarten oder auch Kassenbelege aufzuheben. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass ein Gerät innerhalb der Garantezeit kaputt geht.

Gebrauchsanleitungen sollten an einem zentralen Ort aufbewahrt werden. Ein neuer Mitbewohner muss möglicherweise nachschlagen, wie die Waschmaschine zu bedienen ist. Auch die Programmierung des Kaffeevollautomaten erschließt sich nicht unbedingt von selbst.

Jahresabrechnungen

Die Nebenosten in einer WG werden in der Regel zu gleichen Teilen unter allen Bewohnern aufgeteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand länger duscht oder mehr Strom verbraucht als die anderen. Auch eventuelle Nachzahlungen werden von allen WG-Bewohnern in der Regel gemeinsam übernommen.

Bei Zweck-WGs ohne freundschaftliche Verbindung kommt es vor, dass der Strom- und Wasserverbrauch hingegen relativ genau ausgerechnet wird. Auch, wenn einzelne Mitbewohner immer wieder nur zeitweise zuhause sind, kann über eine anteilsmäßige Abrechnung nachgedacht werden. Sind manche Personen beispielsweise nur seltener da, könnte bei der Abrechnung die tatsächliche Anwesenheitszeit berücksichtigt werden.

Die Jahresabrechnungen sollten in jedem Fall aufbewahrt werden, falls ein potenzielles neues WG-Mitglied Einsicht in die Unterlagen nehmen möchte. Darüber lässt sich einschätzen, was an Betriebskosten auf den neuen Mieter zukommt.

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Weitervermietung und Mieterwechsel

Viele Auslandsaufenthalte sind von vornherein nur für eine begrenzte Zeit geplant. Der spätere Auszug aus der Wohnung und häufig auch schon ein konkretes Datum stehen dann bereits fest. In manchen Fällen wird selbst im Ausland ein angemietetes WG-Zimmer nochmals untervermietet – etwa, wenn zwischendurch eine Reise im Land geplant ist.

Je nach Mietvertrag können Mieterwechsel kompliziert sein. Angenommen, es gibt nur einen Hauptmieter, der den Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen hat. Die Zimmer hat er an seine Mitbewohner untervermietet. Wenn dieser Hauptmieter ausziehen möchte, muss er das Mietverhältnis kündigen. Die verbleibenden Bewohner müssen einen neuen Vertrag abschließen.

Zieht ein Untermieter aus, muss er gegenüber dem Hauptmieter kündigen. Haben mehrere Mieter die Wohnung gemeinsam gemietet, können sie das Mietverhältnis nur gemeinsam beenden und den Vertrag kündigen.

Darum ist entscheidend, dass im Mietvertrag konkret festgehalten wird, dass es sich bei den Mietern der Wohnung um eine Wohngemeinschaft handelt. Je konkreter die Regelungen zur Weitervermietung und zum Mieterwechsel sind, desto besser. Allerdings muss der Vermieter dem Einzug eines Mieters nicht zustimmen. Er kann einen bestimmten Mieter ablehnen, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt – hier besteht stets ein gewisses Mitspracherecht.

Wohnungsübergabeprotokoll

Ist der Vermieter einverstanden, geht es an den Einzug. Bei der Besichtigung des WG-Zimmers ist Aufmerksamkeit gefragt: Sind irgendwo Beschädigungen zu sehen? Um Ärger zu umgehen, ist es sinnvoll für Mieter und Vermieter sowohl beim Einzug als auch beim Auszug aus der WG oder dem Zimmer ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Das erspart Konflikte zwischen den Parteien.

Inhalte eines Wohnungsübergabeprotokolls

Beim Einzug und beim Auszug sollte Folgendes dokumentiert werden (in Wort und Bild):

  • die Zählerstände der Wasseruhren, Heizkörper und Stromzähler
  • Mängel beziehungsweise Beschädigungen
  • die Anzahl an Schlüsseln, die der Vermieter beim Beginn des Mietverhältnisses aushändigt und die der Mieter am Ende des Mietverhältnisses zurückgibt (Haustür, Wohnungstür, Keller, Briefkasten, Eingangstor, etc.)
  • Zustand des Anstrichs und der Tapete an den Wänden
  • Zustand der mitgemieteten Geräte, Leitungen, Wasserhähne, Duschen, Toilettenspülungen und Heizkörper
  • Zustand von Fenstern, Türen und Schlössern
  • Zustand der Teppiche, Holzfußböden sowie Fliesen
  • eventueller Schimmelbefall

Falls der Vermieter beim Einzug Renovierungen verspricht, ist es am besten, sich diese Pläne schriftlich bestätigen zu lassen. Es ist ebenfalls hilfreich, eine neutrale dritte Person um Hilfe zu bitten: Diese kann die Wohnung oder das Zimmer kritisch unter die Lupe nehmen und das Übergabeprotokoll im Nachhinein bewerten.

Den Einzug protokollieren

Wie ist der Zustand des WG-Zimmers? Gibt es Beschädigungen an den Fenstern? Hat das Parkett womöglich Kratzer? Außerdem spielt der Gesamtzustand der Immobilie eine Rolle. Wurde vielleicht gerade frisch renoviert? Oder wirkt das Zimmer eher, als sei es in die Jahre gekommen?

Den Auszug protokollieren

Ähnliches gilt für den Auszug: Wenn die Möbel und der private Besitz aus dem WG-Zimmer geräumt sind, kann die Wohnungsübergabe stattfinden. Das Zimmer sollte besenrein sein. Falls der Vermieter eine Protokollierung als überflüssig ablehnt, steht es dem Mieter frei, trotzdem – am besten mit einem Zeugen – einen Rundgang zu machen und den Zustand des WG-Zimmers in Wort und Bild festzuhalten.

Bei der Wohnungsübergabe prüft der Vermieter den Zustand seines Eigentums. Stellt er keine Mängel fest, sollte er die Mietkaution zeitnah zurückzahlen. Falls die Betriebskostenabrechnung noch aussteht, behält er vermutlich einen Teil davon ein. Schließlich kann eine Nachzahlung fällig werden.

Falls es Beanstandungen wegen Beschädigungen gibt, sollten diese im Übergabeprotokoll fixiert werden. Möglicherweise betrachtet der Mieter gewisse Schäden als normale Abnutzungs- und Gebrauchsspuren. Der Vermieter sieht das jedoch anders. Die gegensätzlichen Positionen sollten innerhalb des Protokolls dokumentiert werden.

Ein solches Protokoll dient damit als Absicherung und Dokumentation, dass bei Streitigkeiten wichtige Informationen liefern kann. Gerade Fotos sind dabei oft hilfreich und können eine Sachlage besser veranschaulichen.

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