Karriere im europäischen Ausland
Das Grundrecht auf Freizügigkeit gilt seit 1968 als Grundlage für Arbeitnehmer, Selbstständige oder Studenten für deren Freiheit, „ohne Einschränkungen eine Beschäftigung in einem anderen EU-Mitgliedsstatt aufzunehmen zu können.“ Daran geknüpft ist auch der Rechtsanspruch auf eine Arbeitserlaubnis. Unproblematisch wird die …